Definition
Aufsuchende Jugendsozialarbeit ist eine Form des Streetwork mit besonderem Fokus auf soziale Integration und berufliche Förderung benachteiligter Jugendlicher. Sie richtet sich an junge Menschen, die sich außerhalb institutioneller Strukturen bewegen und von regulären Beratungs- und Bildungsangeboten nicht erreicht werden.
Rechtliche Grundlage
Rechtlich basiert die aufsuchende Jugendsozialarbeit auf §13 SGB VIII, der Leistungen für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen vorsieht. Im Unterschied zur aufsuchenden Jugendarbeit nach §11 SGB VIII steht hier der Ausgleich sozialer Benachteiligung im Vordergrund.
Bedeutung in der Praxis
In der Praxis verbindet aufsuchende Jugendsozialarbeit den Beziehungsaufbau im Lebensumfeld der Jugendlichen mit konkreter Unterstützung bei Themen wie Schulabschluss, Ausbildungsplatzsuche, Wohnraum und Behördengängen. Die Fachkräfte arbeiten an der Schnittstelle von Jugendhilfe, Jobcenter und Bildungsträgern und fungieren oft als Lotsen im Hilfesystem.
Herausforderungen
Herausfordernd ist die langfristige Beziehungsarbeit mit einer Zielgruppe, die häufig multiple Problemlagen mitbringt: Sucht, psychische Belastungen, fehlende familiäre Unterstützung und negative Schulerfahrungen.
Digitale Unterstützung
Softwaregestützte Fallverwaltung ermöglicht es, auch bei unregelmäßigen Kontakten den Überblick über individuelle Hilfeverläufe zu behalten.
Relevante barnuva-Funktionen
Verwandte Begriffe
Aufsuchende Jugendarbeit
MethodeAufsuchende Jugendarbeit (Streetwork) ist ein Arbeitsansatz der Jugendhilfe, bei dem Fachkräfte Jugendliche an deren Aufenthaltsorten im öffentlichen Raum aufsuchen. Der Ansatz richtet sich an junge Menschen, die von institutionellen Angeboten nicht erreicht werden – etwa an Jugendliche, die sich auf Plätzen, in Parks oder an Bahnhöfen aufhalten. Rechtlich basiert aufsuchende Jugendarbeit auf §11 SGB VIII (Jugendarbeit) und §13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit). Sie kann auch als niedrigschwelliger Zugang im Kontext von Kinderschutz und Prävention gemäß §1 SGB VIII verstanden werden. In der Praxis arbeitet Streetwork nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und Parteilichkeit: Die Fachkräfte bauen Vertrauen auf, bieten Beratung an und vermitteln bei Bedarf an weiterführende Hilfen. Der Beziehungsaufbau ist oft langwierig, da die Zielgruppe häufig negative Erfahrungen mit Institutionen gemacht hat. Themen sind unter anderem Wohnungslosigkeit, Suchtmittelkonsum, Gewalt und Schuldistanz. Herausfordernd ist die fehlende institutionelle Einbindung: Streetwork findet ohne festes Setting statt, was hohe Anforderungen an Flexibilität und Selbstorganisation der Fachkräfte stellt. Digitale Kontaktdokumentation hilft, die Arbeit transparent zu machen und gegenüber Kostenträgern nachzuweisen.
Jugendsozialarbeit
HilfeformJugendsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Sie ist in §13 SGB VIII als eigenständiger Leistungsbereich verankert. Rechtlich umfasst §13 SGB VIII sozialpädagogische Hilfen zur schulischen und beruflichen Ausbildung, zur Eingliederung in die Arbeitswelt und zur sozialen Integration. Absatz 3 sieht sozialpädagogisch begleitete Wohnformen für junge Menschen vor, die einer Unterbringung bedürfen. Das KJSG hat die Jugendsozialarbeit als Brückenangebot zu anderen Leistungen gestärkt. In der Praxis umfasst Jugendsozialarbeit ein breites Spektrum: Schulsozialarbeit, arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, aufsuchende Jugendarbeit (Streetwork), Jugendmigrationsdienste und sozialpädagogische Begleitung in Jugendwerkstätten. Die Zielgruppe sind junge Menschen mit multiplen Benachteiligungen – oft an der Schnittstelle von SGB VIII, SGB II und SGB III. Herausfordernd ist die Koordination zwischen den verschiedenen Leistungssystemen und die Erreichung der Zielgruppe, die häufig institutionelle Angebote meidet. Fachsoftware unterstützt die Dokumentation niedrigschwelliger Kontakte und die Nachverfolgung individueller Integrationsprozesse.
Jugendberufshilfe
HilfeformJugendberufshilfe umfasst Angebote zur Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf gemäß §13 SGB VIII. Sie richtet sich insbesondere an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche, die ohne Unterstützung den Einstieg in Ausbildung und Arbeit nicht schaffen. Rechtlich basiert Jugendberufshilfe auf §13 Abs. 1 und 2 SGB VIII, der sozialpädagogische Hilfen anbietet, die die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration fördern. Die Leistungen überschneiden sich mit Angeboten des SGB II (Grundsicherung) und SGB III (Arbeitsförderung), weshalb die Zuständigkeitsklärung wichtig ist. In der Praxis umfasst Jugendberufshilfe Berufsorientierung, Bewerbungstraining, berufsvorbereitende Maßnahmen, Ausbildungsbegleitung und sozialpädagogische Unterstützung während der Ausbildung. Für Care Leaver ist Jugendberufshilfe besonders wichtig, da sie häufig ohne familiäre Unterstützung den Berufseinstieg bewältigen müssen. Herausfordernd ist die Koordination zwischen Jugendamt, Jobcenter und Bildungsträgern – die sogenannte Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit. Fachsoftware unterstützt die Dokumentation von Berufsorientierungsprozessen und die Koordination mit verschiedenen Leistungsträgern.