Software für die Eingliederungshilfe

Teilhabe planen, dokumentieren und abrechnen – nach SGB IX, BTHG und § 35a SGB VIII.

Eine Software für die Eingliederungshilfe unterstützt Einrichtungen und Dienste dabei, die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und des SGB IX digital abzubilden. Seit der Reform durch das BTHG hat sich die Eingliederungshilfe grundlegend verändert: Die Trennung von Fachleistung und Existenzsicherung, die personenzentrierte Bedarfsermittlung nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und das Gesamtplanverfahren nach § 121 SGB IX stellen neue Anforderungen an die Software-Unterstützung. barnuva unterstützt Träger der Eingliederungshilfe mit strukturierter Dokumentation von Bedarfen und Zielen, Verlaufsdokumentation und Leistungsabrechnung in einem integrierten System. Ob stationäre Wohnangebote, ambulant betreutes Wohnen oder tagesstrukturierende Angebote – die Fallarbeit wird digital nachvollziehbar, von der Aufnahme bis zur Abrechnung.

Von der barnuva RedaktionZuletzt aktualisiert: April 2026

Module für die Eingliederungshilfe

Spezialisierte Werkzeuge für Teilhabeplanung, Dokumentation und Abrechnung.

Therapieplanung

Therapieziele definieren, Sitzungen planen und Fortschritte dokumentieren – vernetzt mit dem Gesamtplan.

Bedarfe strukturiert dokumentieren

Bedarfe und Ziele strukturiert erfassen und dokumentieren – orientiert an der personenzentrierten Logik des BTHG.

Ziele & Maßnahmen planen

Ziele festlegen, Maßnahmen planen und Verläufe nachvollziehbar dokumentieren – als Grundlage für Gespräche mit dem Leistungsträger.

Gesamtplanverfahren

Den Gesamtplan nach § 121 SGB IX digital abbilden – von der Bedarfsermittlung bis zur Wirkungskontrolle.

Eingliederungshilfe im Wandel – das BTHG

Wichtigste Änderungen seit 2020

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Eingliederungshilfe seit 2020 schrittweise reformiert. Die Eingliederungshilfe wurde aus der Sozialhilfe (SGB XII) herausgelöst und im SGB IX als eigenständiges Leistungsrecht verankert. Menschen mit Behinderungen sind nicht mehr „Hilfeempfänger", sondern Leistungsberechtigte mit eigenem Wunsch- und Wahlrecht. Diese Personenzentrierung erfordert eine Software, die individuelle Bedarfe und Ziele in den Mittelpunkt stellt.

Trennung von Fachleistung und Existenzsicherung

Eine der zentralen BTHG-Neuerungen: Die Kosten für die Fachleistung (pädagogische/therapeutische Unterstützung) werden von den Kosten der Existenzsicherung (Wohnen, Ernährung) getrennt. Für Software-Anbieter bedeutet das: Die Leistungsabrechnung muss diese Trennung abbilden können. barnuva unterstützt die getrennte Erfassung und Abrechnung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen nach den Vorgaben des SGB IX.

Anforderungen an Software für die Eingliederungshilfe

ICF-basierte Bedarfsermittlung

Das BTHG fordert eine ICF-orientierte Bedarfsermittlung (§ 118 SGB IX). Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO bildet den Rahmen, in dem Fähigkeiten, Einschränkungen und Umweltfaktoren systematisch erfasst werden. barnuva ermöglicht die strukturierte Erfassung nach ICF-Domänen und verknüpft die Bedarfsermittlung direkt mit der Teilhabeplanung.

Gesamtplanung nach § 121 SGB IX

Der Gesamtplan nach § 121 SGB IX ist das zentrale Steuerungsinstrument. Er dokumentiert die Bedarfe, die vereinbarten Ziele, die Leistungen und die Wirkungsprüfung. barnuva bildet das Gesamtplanverfahren digital ab: Von der Antragstellung über die Bedarfsermittlung, die Zielvereinbarung mit dem Leistungsberechtigten bis zur Fortschreibung. Fristen für Fortschreibungstermine werden automatisch überwacht.

Teilhabeziele und Wirkungsmessung

Die Wirkungsorientierung ist ein zentrales Prinzip des BTHG. Software für die Eingliederungshilfe muss daher nicht nur Leistungen dokumentieren, sondern auch deren Wirkung messbar machen. barnuva ermöglicht die Definition von Teilhabezielen, die Dokumentation von Maßnahmen und die systematische Wirkungsmessung – eine Grundlage für die Qualitätsentwicklung und die Kommunikation mit Leistungsträgern.

barnuva für Eingliederungshilfe-Träger

Stationäre Wohnangebote

Für besondere Wohnformen nach § 42a SGB XII / § 113 SGB IX bietet barnuva die vollständige Dokumentation des Betreuungsalltags: Verlaufsdokumentation, Medikamentenmanagement, digitale Klientenakte und Leistungsabrechnung in einem System.

Ambulant betreutes Wohnen

Im ambulant betreuten Wohnen sind mobile Dokumentation und Fachleistungsstunden- Abrechnung zentral. barnuva ermöglicht die Erfassung von Leistungen direkt vor Ort – per Tablet oder Smartphone. Die Leistungsabrechnung generiert Nachweise für den Kostenträger auf Knopfdruck.

Tagesstrukturierende Angebote

Werkstätten, Tagesförderstätten und tagesstrukturierende Angebote profitieren von der Gruppenverwaltung und der individuellen Förderplanung in barnuva. Anwesenheitserfassung, Gruppenaktivitäten und individuelle Förderziele werden effizient verwaltet.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

§ 35a SGB VIII und die geplante Zusammenführung

Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird derzeit nach § 35a SGB VIII durch die Kinder- und Jugendhilfe erbracht. Für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist das SGB IX zuständig. Die „Große Lösung" – die Zusammenführung aller Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche unter dem Dach der Jugendhilfe – ist politisch gewollt und wurde im KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) angelegt. barnuva ist als Jugendhilfe-Software bereits auf diese Zusammenführung vorbereitet.

Übergangsmanagement

Der Übergang von der Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe für Erwachsene ist ein kritischer Moment. barnuva unterstützt das Übergangsmanagement durch die nahtlose Weitergabe von Dokumentation, Zielen und Maßnahmen. Für die Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe bietet barnuva ein spezialisiertes Modul.

Rechtsgrundlagen: SGB IX §§ 90 ff. (Eingliederungshilfe), § 121 SGB IX (Gesamtplan), BTHG (Bundesteilhabegesetz), SGB VIII § 35a, ICF (WHO), UN-Behindertenrechtskonvention Art. 19.

Häufig gestellte Fragen

Eingliederungshilfe digital verwalten

Erleben Sie, wie barnuva die Anforderungen des BTHG und SGB IX abbildet.