Software für Eingliederungshilfe – Teilhabe digital planen und dokumentieren
Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die Eingliederungshilfe personenzentriert: Bedarfsermittlung, Gesamtplan nach §121 SGB IX, Teilhabeziele und komplexe Leistungsvereinbarungen müssen strukturiert dokumentiert werden. barnuva bildet diesen Prozess ab – und ermöglicht Trägern, die sowohl in der Jugendhilfe nach SGB VIII als auch in der Eingliederungshilfe nach SGB IX tätig sind, ihre Fallarbeit in einem System zu führen.
Was ist Eingliederungshilfe nach SGB IX?.
Abgrenzung: SGB IX vs. SGB VIII §35a
Leistungsformen der Eingliederungshilfe
Das BTHG und seine Auswirkungen
Anforderungen an Software für die Eingliederungshilfe.
Bedarfsermittlung und Gesamtplanung
Individuelle Teilhabeziele dokumentieren
Leistungsabrechnung und Kostenträgerkommunikation
barnuva für die Eingliederungshilfe.
Klientenakte mit Teilhabeplanung
Zielvereinbarungen und Wirkungsmessung
Berichte für Kostenträger
Für wen eignet sich barnuva in der Eingliederungshilfe?.
Wohneinrichtungen und besondere Wohnformen
Ambulante Dienste und aufsuchende Hilfen
Werkstätten und Tagesstätten
Schulbegleitungen und Integrationshilfen
Jugendhilfe-Software vs. Eingliederungshilfe-Software.
| Funktion | Reine Jugendhilfe-Software | barnuva (SGB VIII + SGB IX) |
|---|---|---|
| Hilfeplanung §36 SGB VIII | Ja | Ja |
| ICF-basierte Bedarfsermittlung | Nein | Ja |
| Gesamtplanung §121 SGB IX | Nein | Ja |
| Teilhabeziele (SMART) | Teilweise | Ja, mit Wirkungsmessung |
| §47-Meldungen | Ja | Ja |
| Komplexe Leistungsvereinbarungen | Eingeschränkt | Ja, pro Klient konfigurierbar |
Das Modul in barnuva
Arbeitet zusammen mit:
Häufig gestellte Fragen
Eingliederungshilfe digital planen
Erleben Sie, wie barnuva Teilhabeplanung, Dokumentation und Abrechnung in einer Software vereint.