Software für Eingliederungshilfe – Teilhabe digital planen und dokumentieren

Seit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die Eingliederungshilfe personenzentriert: Bedarfsermittlung, Gesamtplan nach §121 SGB IX, Teilhabeziele und komplexe Leistungsvereinbarungen müssen strukturiert dokumentiert werden. barnuva bildet diesen Prozess ab – und ermöglicht Trägern, die sowohl in der Jugendhilfe nach SGB VIII als auch in der Eingliederungshilfe nach SGB IX tätig sind, ihre Fallarbeit in einem System zu führen.

Was ist Eingliederungshilfe nach SGB IX?.

Die Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen – seit dem BTHG als eigenständiges Leistungsrecht im SGB IX verankert.

Abgrenzung: SGB IX vs. SGB VIII §35a

Ein Kind mit seelischer Behinderung fällt unter das SGB VIII, ein Kind mit körperlicher oder geistiger Behinderung erhält Leistungen nach SGB IX. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft komplex. barnuva macht sie in der digitalen Klientenakte transparent und unterstützt beide Rechtskreise.

Leistungsformen der Eingliederungshilfe

Medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben (u. a. Werkstätten), Teilhabe an Bildung (Schulbegleitung, Studienassistenz) und soziale Teilhabe (Wohneinrichtungen, ambulante Unterstützung, Freizeitassistenz). Jede Leistungsform hat eigene Abrechnungsmodelle, Dokumentationsanforderungen und Zielstrukturen.

Das BTHG und seine Auswirkungen

Seit 2017 hat das Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst, das Gesamtplanverfahren nach §121 SGB IX eingeführt, die Bedarfsermittlung auf die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) gestützt und das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt. Die BAGüS-Empfehlungen sind in die Produktentwicklung von barnuva eingeflossen.

Anforderungen an Software für die Eingliederungshilfe.

Bedarfsermittlung und Gesamtplanung

barnuva unterstützt die strukturierte Erfassung von Bedarfen in den ICF-Domänen und deren Zuordnung zu Leistungsgruppen. Die Gesamtplanung nach §121 SGB IX – mit Zielen, Maßnahmen, Zuständigkeiten und Überprüfungsterminen – wird direkt in der Klientenakte abgebildet und als Dokument für den Kostenträger exportiert.

Individuelle Teilhabeziele dokumentieren

Ziele werden nach SMART-Kriterien formuliert und mit konkreten Maßnahmen verknüpft. Die Verlaufsdokumentation referenziert diese Ziele, sodass Fortschritte und Anpassungsbedarf sofort sichtbar sind – die von Kostenträgern zunehmend geforderte Wirkungsmessung wird dadurch erheblich vereinfacht.

Leistungsabrechnung und Kostenträgerkommunikation

Unterschiedliche Leistungsvereinbarungen, Fachleistungsstunden, Pauschalen und individuell verhandelte Vergütungen müssen korrekt abgebildet werden. barnuva verwaltet Leistungsvereinbarungen pro Klient und generiert die Abrechnungsunterlagen automatisch.

barnuva für die Eingliederungshilfe.

Klientenakte mit Teilhabeplanung

Die digitale Klientenakte bildet den gesamten Teilhabeprozess ab: Bedarfsermittlung, Gesamtplan, Teilhabeziele, Maßnahmenplanung, Verlaufsdokumentation und Berichte – an einem Ort, für jeden berechtigten Mitarbeitenden zugänglich, unabhängig von Standort und Schicht.

Zielvereinbarungen und Wirkungsmessung

Ziele werden strukturiert erfasst und können regelmäßig überprüft werden. barnuva zeigt den Zielerreichungsstatus übersichtlich an – eine wichtige Grundlage für Berichte an Kostenträger und die Fortschreibung der Gesamtplanung.

Berichte für Kostenträger

Verlaufsdokumentation, Zielüberprüfung und erbrachte Leistungen fließen automatisch in den Bericht ein. Die Fachkraft ergänzt die fachliche Einschätzung, und der Bericht wird als PDF exportiert.

Für wen eignet sich barnuva in der Eingliederungshilfe?.

Die modulare Architektur ermöglicht es, genau die Funktionen zu nutzen, die für Ihren Bereich relevant sind. Einen umfassenden Überblick bietet der Leitfaden: Jugendhilfe-Software auswählen, für Träger der Eingliederungshilfe die eigene Branchenseite.

Wohneinrichtungen und besondere Wohnformen

Mit integrierter Verlaufsdokumentation, Medikamentenmanagement und Schichtplanung.

Ambulante Dienste und aufsuchende Hilfen

Mit mobiler Dokumentation, Leistungsdokumentation und flexibler Dienstplanung.

Werkstätten und Tagesstätten

Mit Teilhabeziel-Dokumentation, Anwesenheitserfassung und Berichterstellung.

Schulbegleitungen und Integrationshilfen

Mit Einsatzplanung, Stundennachweis und Kostenträgerkommunikation.

Jugendhilfe-Software vs. Eingliederungshilfe-Software.

FunktionReine Jugendhilfe-Softwarebarnuva (SGB VIII + SGB IX)
Hilfeplanung §36 SGB VIIIJaJa
ICF-basierte BedarfsermittlungNeinJa
Gesamtplanung §121 SGB IXNeinJa
Teilhabeziele (SMART)TeilweiseJa, mit Wirkungsmessung
§47-MeldungenJaJa
Komplexe LeistungsvereinbarungenEingeschränktJa, pro Klient konfigurierbar

Das Modul in barnuva

Ob SGB VIII oder SGB IX: barnuva bündelt Bedarfsermittlung, Gesamtplanung, Teilhabeziele und Abrechnung in einer Klientenakte – für Träger, die beide Rechtskreise bedienen, in einem einzigen System.

Häufig gestellte Fragen

Eingliederungshilfe digital planen

Erleben Sie, wie barnuva Teilhabeplanung, Dokumentation und Abrechnung in einer Software vereint.