Fachleistungsstunden beantragen: So läuft der Weg über das Jugendamt

Fachleistungsstunden werden nicht einfach gebucht – sie werden bewilligt. Am Anfang steht immer ein Antrag beim Jugendamt, gefolgt vom Hilfeplanverfahren, in dem Art und Umfang der Hilfe festgelegt werden. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wer Fachleistungsstunden beantragen kann, wie das Verfahren abläuft, wie der Stundenumfang zustande kommt und welche Möglichkeiten es bei einer Ablehnung gibt. Er richtet sich an Eltern und Sorgeberechtigte ebenso wie an Fachkräfte und Träger, die Familien durch das Verfahren begleiten.

Schaubild: Dreistufiger Ablauf von Beratungsgespräch am Laptop über Bearbeitung bis zur Bewilligung mit Häkchen

Wer kann Fachleistungsstunden beantragen?

Fachleistungsstunden sind keine eigenständige Hilfeform, sondern die Abrechnungseinheit für ambulante Hilfen – etwa Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII), Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) oder ambulante Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII. Beantragt wird also immer die Hilfe selbst – der Stundenumfang ergibt sich aus dem Verfahren.

Antragsberechtigt sind bei den Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII die Personensorgeberechtigten – in der Regel also die Eltern oder ein Elternteil mit Sorgerecht, bei Vormundschaft der Vormund. Junge Volljährige zwischen 18 und 21 Jahren können Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII selbst beantragen. Bei der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII sind ebenfalls die Sorgeberechtigten antragsbefugt; ab 15 Jahren können Jugendliche Sozialleistungen nach §36 SGB I auch selbst beantragen.

Wichtig: Es besteht ein Rechtsanspruch. Liegen die Voraussetzungen vor – eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet und die Hilfe ist geeignet und notwendig – muss das Jugendamt Hilfe zur Erziehung gewähren. Das Jugendamt hat dabei einen Beurteilungsspielraum bei der Auswahl der geeigneten Hilfeart, nicht aber beim Ob der Hilfe.

Schritt für Schritt: Vom Erstkontakt zur Bewilligung

Der Weg zu bewilligten Fachleistungsstunden folgt in den meisten Jugendämtern einem ähnlichen Ablauf:

  • 1. Kontakt zum Jugendamt: Erste Anlaufstelle ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des örtlich zuständigen Jugendamts. Der Antrag ist formlos möglich – mündlich, telefonisch oder schriftlich. Ein schriftlicher Antrag mit Datum ist empfehlenswert, weil er das Verfahren dokumentiert.
  • 2. Bedarfsklärung: Die fallzuständige Fachkraft klärt in Gesprächen (oft auch bei einem Hausbesuch) die familiäre Situation, den erzieherischen Bedarf und mögliche Hilfeformen. Bei §35a SGB VIII ist zusätzlich eine ärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme zur Abweichung der seelischen Gesundheit erforderlich (§35a Abs. 1a SGB VIII).
  • 3. Hilfeplanverfahren: Bei Hilfen von längerer Dauer wird nach §36 SGB VIII ein Hilfeplan aufgestellt. Im Hilfeplangespräch – gemeinsam mit den Sorgeberechtigten, dem Kind oder Jugendlichen und ggf. dem Träger – werden Ziele, Art und Umfang der Hilfe festgelegt.
  • 4. Bewilligung: Das Jugendamt erlässt einen Bescheid und erteilt dem Träger eine Kostenzusage. Darin steht, welche Hilfe mit wie vielen Fachleistungsstunden pro Woche oder Monat für welchen Zeitraum bewilligt ist.
  • 5. Trägerauswahl und Start: Über das Wunsch- und Wahlrecht (§5 SGB VIII) können Familien bei der Auswahl des Leistungserbringers mitentscheiden, sofern keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen. Danach beginnt die Hilfe.
  • 6. Fortschreibung: Der Hilfeplan wird regelmäßig – üblicherweise etwa halbjährlich – überprüft und fortgeschrieben. Dabei kann der Stundenumfang erhöht, reduziert oder die Hilfe beendet werden.

Wie wird der Stundenumfang festgelegt?

Eine gesetzliche Formel für die Anzahl der Fachleistungsstunden gibt es nicht – der Umfang ergibt sich aus dem im Hilfeplanverfahren festgestellten erzieherischen Bedarf. In der Praxis bewegen sich ambulante Hilfen häufig zwischen 2 und 10 Fachleistungsstunden pro Woche: Eine Erziehungsbeistandschaft startet oft mit 2 bis 4 Wochenstunden, eine Sozialpädagogische Familienhilfe mit 4 bis 8 Wochenstunden. Intensive Settings können darüber liegen.

Für Träger ist entscheidend, was der bewilligte Umfang genau abdeckt: Umfasst die bewilligte Fachleistungsstunde auch mittelbare Leistungen wie Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und Fahrtzeiten – oder nur den direkten Klientenkontakt? Das regelt die jeweilige Leistungs- und Entgeltvereinbarung bzw. der landesweite Rahmenvertrag. Details dazu erklärt unser Grundlagenartikel Was sind Fachleistungsstunden?

Reicht der bewilligte Umfang im Hilfeverlauf nicht aus, sollte die Erhöhung rechtzeitig – vor der Mehrleistung – beim Jugendamt beantragt werden. Nachträgliche Genehmigungen sind die Ausnahme; nicht genehmigte Mehrstunden bleiben im Zweifel unbezahlt.

Ablehnung oder zu wenige Stunden: Widerspruch und Klage

Lehnt das Jugendamt den Antrag ab oder bewilligt es aus Sicht der Familie zu wenige Stunden, ist der Bescheid nicht das letzte Wort. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden – die genaue Frist und die zuständige Stelle stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und begründet werden, etwa mit Stellungnahmen von Schule, Kita, Ärzten oder Therapeuten, die den Bedarf belegen.

Hilft das Jugendamt dem Widerspruch nicht ab, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Dagegen ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. In dringenden Fällen kann einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden. Unterstützung bieten Erziehungsberatungsstellen, unabhängige Ombudsstellen der Jugendhilfe – seit dem KJSG in §9a SGB VIII verankert – sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht.

Praxistipp für Familien und begleitende Fachkräfte: Alle Gespräche, Anträge und Zusagen mit Datum dokumentieren. Ein sauber dokumentierter Verfahrensverlauf ist im Widerspruchsverfahren oft das stärkste Argument.

Und nach der Bewilligung? Nachweis und Abrechnung

Mit der Bewilligung beginnt für den Träger die eigentliche Arbeit – und die Pflicht, jede erbrachte Fachleistungsstunde nachvollziehbar zu dokumentieren: Datum, Dauer, Leistungsart und Inhalt. Der Leistungsnachweis gegenüber dem Jugendamt wird in der Regel monatlich erstellt und muss zum Bewilligungsumfang passen. Konkrete Praxisbeispiele, was als Fachleistungsstunde zählt und was nicht, finden Sie im Ratgeber Fachleistungsstunden: Beispiele aus der Praxis.

barnuva unterstützt Träger dabei, erbrachte Stunden fallbezogen zu erfassen, mit dem bewilligten Kontingent abzugleichen und Leistungsnachweise für das Jugendamt zu erstellen. Wer vorab kalkulieren möchte, welche Kosten ein bestimmter Stundenumfang verursacht, kann den kostenlosen Fachleistungsstunden-Rechner nutzen. Für Leistungen der Eingliederungshilfe außerhalb der Jugendhilfe gilt ein eigenes Verfahren – mehr dazu im Ratgeber Fachleistungsstunden nach SGB IX.

Häufige Fragen zum Beantragen von Fachleistungsstunden

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