Fachleistungsstunden: Beispiele aus der Praxis

Was genau ist eigentlich eine Fachleistungsstunde – im Alltag, nicht im Vertragstext? Dieser Ratgeber zeigt an konkreten Beispielen, in welchen Hilfeformen Fachleistungsstunden eingesetzt werden, wie typische Wochenkontingente und Kosten aussehen und – besonders wichtig für die Abrechnung – welche Tätigkeiten als Fachleistungsstunde zählen und welche nicht. Die Grundlagen zu Definition und Stundensätzen finden Sie im Überblicksartikel Was sind Fachleistungsstunden?

Symbolbild: Person hält Tablet mit farbig codiertem Zeitplan

Typische Einsatzfelder für Fachleistungsstunden

Fachleistungsstunden sind die Abrechnungseinheit der ambulanten Hilfen – überall dort, wo eine Fachkraft stundenweise in Familien, Schulen oder im Sozialraum arbeitet, statt in einer stationären Einrichtung:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH, §31 SGB VIII): Intensive Begleitung der ganzen Familie im Alltag – Erziehungsfragen, Haushaltsorganisation, Behördenkontakte, Konfliktbewältigung. Typischer Umfang: 4 bis 8 Fachleistungsstunden pro Woche.
  • Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII): Einzelfallhilfe für ein Kind oder einen Jugendlichen – Unterstützung bei Entwicklungsproblemen, Schule, Ablösung vom Elternhaus. Typischer Umfang: 2 bis 4 Fachleistungsstunden pro Woche.
  • Begleiteter Umgang (§18 Abs. 3 SGB VIII): Fachlich begleitete Umgangskontakte zwischen Kind und (meist getrennt lebendem) Elternteil, oft nach familiengerichtlicher Anordnung. Abgerechnet werden die begleiteten Kontakte plus Vor- und Nachgespräche – häufig als einzelne Fachleistungsstunden pro Termin.
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE, §35 SGB VIII): Hochflexible Einzelhilfe für Jugendliche in schwierigen Lebenslagen – hier können auch zweistellige Wochenkontingente bewilligt werden.
  • Ambulante Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII): Etwa Schulbegleitung/Integrationshilfe, Autismus-spezifische Förderung oder soziale Kompetenztrainings bei (drohender) seelischer Behinderung. Bei Schulbegleitung orientiert sich der Umfang an den Schulstunden – hier wird oft zwischen Fachkraft- und Nicht-Fachkraft-Stunden (Betreuungsstunden) unterschieden.
  • Eingliederungshilfe nach SGB IX: Qualifizierte Assistenzleistungen nach §78 SGB IX für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung und für Erwachsene – Details im Ratgeber Fachleistungsstunden nach SGB IX.
  • Nachbetreuung junger Volljähriger (§41 SGB VIII): Ambulante Begleitung von Care Leavern beim Übergang in die Selbstständigkeit, oft mit kleinen Kontingenten von 1 bis 3 Wochenstunden.

Beispielrechnung 1: Sozialpädagogische Familienhilfe

Familie M. erhält SPFH mit 6 bewilligten Fachleistungsstunden pro Woche. Der mit dem Jugendamt vereinbarte Stundensatz des Trägers liegt bei 65 Euro. Daraus ergeben sich als Größenordnung:

  • Pro Woche: 6 FLS × 65 € = 390 €
  • Pro Monat (gerechnet mit durchschnittlich 4,33 Wochen): rund 1.689 €
  • Pro Jahr: rund 20.270 €

Die 6 Wochenstunden verteilen sich in der Praxis z. B. auf zwei Hausbesuche à 2 Stunden, ein Elterngespräch à 1 Stunde und 1 Stunde fallbezogene mittelbare Leistungen (Dokumentation, Telefonate mit Schule und Jugendamt) – sofern die Vereinbarung mittelbare Leistungen in das Kontingent einbezieht. Ob und in welchem Verhältnis das der Fall ist, regelt die jeweilige Leistungs- und Entgeltvereinbarung.

Beispielrechnung 2: Erziehungsbeistandschaft mit Fahrtzeiten

Der 14-jährige Jonas erhält eine Erziehungsbeistandschaft mit 3 Fachleistungsstunden pro Woche bei einem Stundensatz von 70 Euro. Die Fachkraft fährt für jeden Termin 20 Minuten pro Strecke. Je nach Vereinbarung sieht die Abrechnung unterschiedlich aus:

  • Variante A – Fahrtzeit ist Bestandteil der FLS: Von den 3 Wochenstunden entfallen rund 40 Minuten auf Wegezeiten; für den direkten Kontakt mit Jonas bleiben etwa 2 Stunden 20 Minuten. Vergütung: 3 × 70 € = 210 € pro Woche.
  • Variante B – nur direkte Leistung zählt: Die 3 Stunden sind reine Klientenzeit (Face-to-Face); Fahrtzeiten und Dokumentation werden über den – dann höher kalkulierten – Stundensatz oder eine separate Pauschale abgegolten.

Beide Modelle existieren nebeneinander; welche Variante gilt, steht im Rahmenvertrag oder in der Vereinbarung mit dem Jugendamt. Für Träger ist genau diese Frage kalkulationsentscheidend – wie sich der Stundensatz im Detail zusammensetzt, rechnet der Ratgeber Fachleistungsstunden berechnen Schritt für Schritt vor.

Beispielrechnung 3: Schulbegleitung – Fachkraft- und Betreuungsstunden gemischt

Die 9-jährige Mia erhält Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII in Form einer Schulbegleitung: 20 Stunden pro Schulwoche während der Unterrichtszeit. Das Jugendamt bewilligt ein gemischtes Setting – 5 Stunden qualifizierte Begleitung durch eine Fachkraft (Stundensatz 55 €) für die pädagogisch anspruchsvollen Situationen und 15 Stunden Begleitung durch eine geeignete Nicht-Fachkraft als Betreuungsstunden (Stundensatz 32 €).

  • Fachleistungsstunden: 5 × 55 € = 275 € pro Schulwoche
  • Betreuungsstunden: 15 × 32 € = 480 € pro Schulwoche
  • Gesamt: 755 € pro Schulwoche – wobei Ferienwochen je nach Bewilligung nicht oder anders vergütet werden

Das Beispiel zeigt die Bedeutung der korrekten Zuordnung: Wird die Fachkraft in Stunden eingesetzt, die nur als Betreuungsstunden bewilligt sind, zahlt der Träger drauf. Wird umgekehrt eine Nicht-Fachkraft-Stunde als Fachleistungsstunde abgerechnet, drohen Rückforderungen des Kostenträgers.

Was zählt als Fachleistungsstunde – und was nicht?

Die wichtigste Unterscheidung in der Praxis ist die zwischen fallbezogenen und nicht fallbezogenen Tätigkeiten. Als Fachleistungsstunde abrechenbar sind – je nach Vereinbarung – in der Regel:

  • Direkte (unmittelbare) Leistungen: Hausbesuche, Einzel- und Familiengespräche, Begleitung zu Behörden, Ärzten oder Schule, Training im Alltag, begleitete Umgangskontakte.
  • Fallbezogene mittelbare Leistungen: Vor- und Nachbereitung von Terminen, fallbezogene Dokumentation und Berichte, Telefonate mit Jugendamt, Schule oder Therapeuten, Teilnahme am Hilfeplangespräch, fallbezogene kollegiale Beratung.
  • Wegezeiten: Fahrten zum Einsatzort – sofern der Rahmenvertrag sie einbezieht oder gesondert vergütet.

Nicht als Fachleistungsstunde abrechenbar sind dagegen üblicherweise:

  • Nicht fallbezogene Zeiten: allgemeine Teamsitzungen, Verwaltung, Fortbildung, Urlaub und Krankheit – diese Zeiten fließen als Ausfall- und Gemeinkosten in die Kalkulation des Stundensatzes ein, werden aber nicht einzeln abgerechnet.
  • Ausgefallene Termine: Sagt die Familie kurzfristig ab, ist die Stunde meist nicht abrechenbar – es sei denn, die Vereinbarung enthält eine ausdrückliche Ausfallregelung.
  • Leistungen ohne Bewilligung: Stunden über das bewilligte Kontingent hinaus, die nicht vorab genehmigt wurden.
  • Leistungen von Nicht-Fachkräften: Sie sind als Betreuungsstunden zu einem niedrigeren Satz abzurechnen – nicht als Fachleistungsstunde.

Genau an diesen Abgrenzungen entstehen die meisten Abrechnungsfehler: Wegezeiten werden doppelt erfasst, abgesagte Termine trotzdem abgerechnet oder fallbezogene Telefonate gar nicht dokumentiert und damit verschenkt. Eine saubere, zeitnahe Dokumentation mit klarer Kategorisierung je Tätigkeit ist deshalb die Grundlage jeder korrekten FLS-Abrechnung. barnuva unterstützt Träger dabei, Leistungen fallbezogen zu erfassen und Leistungsnachweise strukturiert zu erstellen.

Vom Beispiel zum eigenen Fall

Die gezeigten Zahlen sind bewusst Größenordnungen: Stundensätze und Kontingente unterscheiden sich je nach Region, Hilfeform und Vereinbarung erheblich. Wer wissen möchte, welche Kosten das eigene Setting verursacht, kann mit dem kostenlosen Fachleistungsstunden-Rechner in wenigen Sekunden Wochen-, Monats- und Jahreskosten kalkulieren. Wie eine Familie überhaupt zu bewilligten Fachleistungsstunden kommt, erklärt der Ratgeber Fachleistungsstunden beantragen.

Häufige Fragen zu Fachleistungsstunden in der Praxis

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